Urteil vom 15. Februar 2010 Az. 2-27/09 - OLG Hamburg
Gericht:
OLG Hamburg
Datum:
15. Februar 2010
Aktenzeichen:
2-27/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
1 Ss 86/09 vorher
Details
Info

Zur Strafbarkeit des Betrachtens von Websites mit kinderpornographischen Inhalten.

 
Text
 
Tenor

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg, Abteilung 618, vom 23. Februar 2009 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg zurückverwiesen.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

1. Dem Angeklagten liegt auf Grund mit Eröffnungsbeschluss vom 29. Januar 2009 zugelassener Anklage vom 9. Januar 2009 zur Last, es durch 16 selbständige Handlungen unternommen zu haben, sich den Besitz kinderpornographischer Schriften zu verschaffen (§§ 184 b Abs. 4 S. 1, 53 StGB).

2. Mit Urteil vom 23. Februar 2009 hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg den Angeklagten freigesprochen.

Das Amtsgericht hat insbesondere festgestellt: Der Angeklagte sah sich an 16 verschiedenen Tagen vom 17. März 2007 bis zum 21. Dezember 2007 auf dem Bildschirm seines Computers in seiner Wohnung online mindestens 18 Bilddateien und eine Videodatei mit kinderpornographischem Inhalt an. Die Dateien zeigten – im Einzelnen näher beschriebene – Abbildungen von Kindern im Alter von etwa zwischen vier und elf ...

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