Beschluss vom 3. Februar 2010 Az. 9 WF 123/09 - Saarländisches OLG
Gericht:
Saarländisches OLG
Datum:
3. Februar 2010
Aktenzeichen:
9 WF 123/09
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
2 F 340/09 vorher
Details
Info

Ein Nichtabhilfebeschluss in einem Verfahren, das die Ablehnung eines Richters zum Gegenstand hat, ist aufzuheben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen, wenn der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Nichtabhilfebeschluss nicht hinreichend erkennen lässt, dass das Erstgericht das Beschwerdevorbringen zur Kenntnis genommen und sich damit auseinander gesetzt hat.

 
Text
 
Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lebach vom 21. Dezember 2009 - 2 F 340/09 UEUK - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht – Familiengericht – Lebach zurückverwiesen.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Die Klägerin nimmt den Beklagten in dem Verfahren 2 F 340/09 UEUK des Amtsgerichts – Familiengericht – Lebach auf Zahlung von Trennungs- und Kindesunterhalt in Anspruch.

Mit am 9./ 12. Oktober 2009 eingegangenem Schriftsatz hat die Klägerin den für das Verfahren zuständigen Richter am Amtsgericht Dr. W. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und hat dies im Einzelnen unter Schilderung verschiedener Vorfälle, wonach der abgelehnte Richter unter anderem sie bzw. ihren Prozessbevollmächtigten angerufen bzw. sie bei Begegnungen im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Lebach – die Klägerin ist Rechtsanwältin - auf ihre eigene Unterhaltssache angesprochen und hierbei unter anderem den ...

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