Urteil vom 18. März 2010 Az. 10 U 139/09 - KG
Gericht:
KG
Datum:
18. März 2010
Aktenzeichen:
10 U 139/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
27 O 433/09 vorher
Details
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. September 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin geändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen.
II.
Die gemäß § 511 ZPO statthafte Berufungen der Beklagten ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht im Sinne der §§ 517, 519, 520 ZPO eingelegt und begründet worden. Sie hat auch in der Sache Erfolg.
Dem Kläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 ...