Urteil vom 18. März 2010 Az. 10 U 139/09 - KG
Gericht:
KG
Datum:
18. März 2010
Aktenzeichen:
10 U 139/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
27 O 433/09 vorher
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. September 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin geändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen.

II.

Die gemäß § 511 ZPO statthafte Berufungen der Beklagten ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht im Sinne der §§ 517, 519, 520 ZPO eingelegt und begründet worden. Sie hat auch in der Sache Erfolg.

Dem Kläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 ...

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