Beschluss vom 29. März 2010 Az. 3 MB 2/10 - Schleswig-Holsteinisches OVG
Gericht:
Schleswig-Holsteinisches OVG
Datum:
29. März 2010
Aktenzeichen:
3 MB 2/10
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
11 B 53/09 vorher
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 11. Kammer – vom 20. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Klarstellend wird der Tenor wie folgt neu gefasst:

Im Wege der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass der Antragsgegner im Verfahren zur Besetzung der im Nachrichtenblatt 2009, Seite 295, ausgeschriebenen Stelle einer Schulleiterin/eines Schulleiters (A 16) der Beruflichen Schule Wirtschaft der Landeshauptstadt A-Stadt bis zur Entscheidung in der Hauptsache vom Vorliegen besonderer Gründe im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz 3 SchulG auszugehen hat.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt die Berücksichtigung seiner Bewerbung um die Stelle des Schulleiters der Beruflichen Schule Wirtschaft der Landeshauptstadt A-Stadt.

Der am 5. April 1948 geborene Antragsteller bestand am 14. Dezember 1973 die Diplomprüfung für Volkswirte mit der Note „gut“ und am 4. Dezember 1974 die Diplomprüfung für Handelslehrer (ohne Gesamturteil). Nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes in der Zeit vom 1. September 1977 bis 31. Juli 1979 legte er am 6. Juni 1979 in A-Stadt die Pädagogische Prüfung für das Höhere Lehramt an Berufsbildenden Schulen mit „gut bestanden“ ab. Mit Wirkung vom 1. August 1979 wurde er unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ...

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