Beschluss vom 7. April 2010 Az. 4 WF 47/10 - OLG Bremen
Gericht:
OLG Bremen
Datum:
7. April 2010
Aktenzeichen:
4 WF 47/10
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
69 F 581/10 vorher
Details
Info

Beiordnung eines Rechtsanwalts, Waffengleichheit

Das Prinzip der Waffengleichheit, also die Frage, ob der Gegner anwaltlich vertreten ist, kann auch im Anwendungsbereich des § 78 Abs. 2 FamFG von Bedeutung sein.

Einsender: RAG Jochen Küchelmann

 
Text
 
Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bremen vom 09.03.2010 dahingehend abgeändert, dass der Antragstellerin im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe Rechtsanwalt B. beigeordnet wird.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin, über die der Senat gemäß §§ 76 Abs. 2 FamFG, 568 S. 2 ZPO in seiner im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung entscheidet, ist statthaft (§§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2 und 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fristgerecht ...

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