Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 21.03.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 19/07 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung vom 15.01.2007 wird bestätigt, soweit damit Folgendes angeordnet worden ist:
Die Antragsgegner haben es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Fall der Antragsgegnerin zu 1.) zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen,
die Musikwerke
1.) „Sie ist weg“ der Komponisten und Textdichter N. C., N. C. T., U. E. und A. S.
2.) „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ des Komponisten und Textdichters B. G.
als Datei ihres Internetangebots www.s.com öffentlich zugänglich zu machen,
wenn das jeweilige Musikwerk über einen zu der Datei führenden Link in der unter www.s.org und/oder www.m.j ansteuerbaren Link-Sammlung abgerufen werden kann.
Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
I.
Die Antragsgegner betreiben seit Oktober 2006 über die Internet-Seite ...