Urteil vom 27. September 2006 Az. 2 U 1076/05 - OLG Jena
Gericht:
OLG Jena
Datum:
27. September 2006
Aktenzeichen:
2 U 1076/05
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
1 HKO 177/04 vorher , I ZR 185/06 folgend
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 20.09.2005, Az. 1 HKO 177/04, abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Auch wegen der Klageerweiterung wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits insgesamt zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Der Kläger macht Vertragsstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung geltend. Die Beklagte gab in einem Vorprozess (Landgericht Gera, Az. 2 HKO 141/04) am 02.06.2004 gegenüber dem Kläger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen der Gestaltung ihrer Geschäftsbedingungen bei Verkäufen über das Internet ab. Nach Unterzeichnung hat sie - im Einzelnen streitig - ihre Internetpräsenz nicht geändert, so dass der Kläger Verletzungsfälle vom 07.06.2004 geltend macht und nunmehr die vereinbarte Vertragsstrafe verlangt. Die Beklagte hat rechtsmissbräuchliches Verhalten des Klägers geltend gemacht, weil dieser kein Gewerbetreibender sei und deshalb nicht sachbefugt. Außerdem hat sie ihre Unterlassungserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten bzw. Aufhebung verlangt.

Das Landgericht hat der Klage in einem durch Teilklagerücknahme reduzierten Umfange, nämlich bezogen auf drei Verletzungsfälle, stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten. Sie vertieft ihren erstinstanzlichen Vortrag, insbesondere zur ...

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