Urteil vom 19. Februar 2010 Az. 2 U 105/09 - OLG Bremen
Gericht:
OLG Bremen
Datum:
19. Februar 2010
Aktenzeichen:
2 U 105/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
13 O 13/2008 vorher
Details
Info

Zurückbehaltungsrecht, Teilurteil, Grundurteil

Ein Zwischenurteil über den Grund, mit welchem festgestellt wird, dass der Beklagte dem Grunde nach berechtigt ist, ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Klageforderung geltend zu machen, ist sowohl als Teilurteil als auch als Grundurteil unzulässig.

Einsender: ROLG Dr. Albert Schnelle

 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bremen, 3. Kammer für Handelssachen, vom 11.09.2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung – auch über die außergerichtlichen Kosten der Berufung – an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Gerichtskosten für die Berufung werden nicht erhoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Die Klägerin hat an die Beklagte Beton geliefert und klagt hierfür aus 5 Rechnungen vom 26.09.2007, 23.10.2007, 12.11.2007, 14.11.2007 und vom 21.11.2007 einen unstreitigen Kaufpreis von zusammen € 15.418,43 ein.

Die Beklagte errichtete in B., W-Straße 7, eine Halle und ließ sich das hierfür benötigte Beton von der Klägerin anliefern. Am 05.11.2007 konnten die Betonlaster aufgrund eines für sie zu kleinen Tores nicht direkt zur Baustelle fahren. Vielmehr musste der Beton über Schlauchleitungen zur Halle gepumpt werden. Das Verlegen der Schläuche und das Pumpen wurden im Auftrag der Klägerin durch die Betonpumpdienst W. GmbH, der auf Seiten der Klägerin beigetretenen ...

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