Urteil vom 22. April 2010 Az. 3 K 66/08 - Schleswig-Holsteinisches FG
Gericht:
Schleswig-Holsteinisches FG
Datum:
22. April 2010
Aktenzeichen:
3 K 66/08
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Die Tonnagebesteuerung des § 5 a EStG kann auch für ausgeflaggte Handelsschiffe in Anspruch genommen werden, wenn die Bereederung tatsächlich fast ausschließlich im Inland vorgenommen wurde.

 
Text
 
Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für 1999 vom 17. Januar 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. März 2008 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Klage ist zulässig und begründet.

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für 1999 vom 17. Januar 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. März 2008 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten. Er ist deshalb aufzuheben (§ 100 Abs. 1 Satz der Finanzgerichtsordnung -FGO-) mit der Folge, dass der ursprüngliche Feststellungsbescheid vom 21. Februar 2001 wieder auflebt.

Der geänderte Feststellungsbescheid für 1999 vom 17. Januar 2007 ist deshalb rechtswidrig, weil darin die Einkünfte der ...

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