Die Beiträge des dänischen Arbeitgebers eines Grenzgängers zu einer betrieblichen Pensionskasse unterliegen als Teil des Arbeitslohns wegen der Nichtbesteuerung in Dänemark dem Besteuerungsrecht Deutschlands und sind allenfalls teilweise nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG steuerfrei.
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2005 vom 19. Februar 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. November 2009 wird in Höhe von 1.224 € ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragsteller tragen ... %, der Antragsgegner trägt ... % der Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung einer Zukunftssicherungsleistung des Arbeitgebers des Antragstellers.
Die Antragsteller haben ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Der Antragsteller ist als Pilot für SAS Scandinavian Airlines tätig. Ausweislich seines Arbeitsvertrages hat die SAS Scandinavian Airlines Danmark A/S mit Sitz in 2770 Kastrup, Dänemark, (im Folgenden: SAS) die Arbeitgeberzuständigkeit für den Antragsteller.
In der Lohnbescheinigung des Arbeitgebers für das Jahr 2005 ist neben dem laufenden Arbeitslohn ein Betrag von ... DKK ausgewiesen, den der Arbeitgeber direkt an die „SAS Pilot & Navigatør Pensionskasse“ (im Folgenden: Pensionskasse) zum Zwecke der Altersversorgung des Antragstellers überwiesen hatte. Die Pensionskasse beruht auf einem Tarifvertrag ...
















