Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 08.04.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.04.2009 (Az.: 7 Gs 871/09) aufgehoben.
Die Durchsuchung der Geschäftsräume der Firma O. GmbH wird angeordnet.
I.
Mit Schreiben vom 22.08.2008 stellte die GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. - Strafantrag gegen die für den Upload / das Bereitstellen von Filmdateien über Webseedserver mit der IP 91.121.122.42 Verantwortlichen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sowie unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte. Durch einen Mitarbeiter der GVU, den Zeugen R., war festgestellt worden, dass über den genannten Webseedserver Filmdateien in einer Tauschbörse im Internet zur Verfügung gestellt worden waren. Als sogenannter "Provider" wurde die Firma O. GmbH aus S. festgestellt.
Die Ermittlungsbehörden nahmen daraufhin mit der Firma O. Kontakt auf und baten um Übermittlung der Bestandsdaten zu der genannten IP-Adresse (Bl. 50 d. A.). Die Firma O. erteilte mit Fax vom 12.02.2009 die beantragte Auskunft, so dass der Beschuldigte namentlich ermittelt werden konnte (Bl. 51 f. d. A.).
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken beantragte nunmehr mit Verfügung vom 10.03.2009 (Bl. 57 d.A.) den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses bezüglich der Geschäftsräume der Firma O. GmbH. Ziel der Durchsuchung ist die Sicherstellung der Festplatte mit dem den ...
















