I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder bei Meidung einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen an den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten, zu unterlassen,
a) das im Verlag der Beklagten erscheinende Telefonbuch "Gelbe Seiten für München.", Ausgabe 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, sofern und solange darin unter der Rubrik Stadtpläne auf den Seiten 4 bis 28 ein Stadtplan von München in Form einer Übersichtskarte und Detailansichten gemäß Anlage K 3 wiedergegeben ist;
b) das Telefonbuch "Gelbe Seiten regional. Für München City.", Ausgabe 2004/2005, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, sofern darin auf den Seiten 3 bis 9 ein Stadtplan von München in Form einer Übersichtskarte und verschiedenen Teilansichten gemäß Anlage K 4 wiedergegeben ist;
c) das Telefonbuch "Gelbe Seiten regional. Für München Stadtteile. Au, Berg am Laim u.a.", Ausgabe 2004/2005, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, sofern darin auf den Seiten 3 bis 11 ein Stadtplan von München in Form einer Übersichtskarte und verschiedenen Teilansichten gemäß Anlage K 4 wiedergegeben ist;
d) das Telefonbuch "Gelbe Seiten regional. Für München Stadtteile. Großhadern, Hadern u.a.", Ausgabe 2004/2005, zu vervielfältigen und/u der zu verbreiten, sofern darin auf den Seilen 3 ...