Urteil vom 29. April 2010 Az. I ZR 69/08 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
29. April 2010
Aktenzeichen:
I ZR 69/08
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
2 U 319/07 vorher
Details
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Text
 
Tenor

Die Revision gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Thüringischen Oberlandesgerichts in Jena vom 27. Februar 2008 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Von Rechts wegen

 
Tatbestand
 
Gründe

I. Das Berufungsgericht hat die Klage für unbegründet erachtet, weil die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, der der Klägerin aus §

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