Beschluss vom 13. April 2010 Az. 5 W 62/10 - KG
Gericht:
KG
Datum:
13. April 2010
Aktenzeichen:
5 W 62/10
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Teilzurückweisung in dem Beschluss der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 2. Februar 2010 - 15 O 28/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 2.000 €.
Gründe
I.
Die gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2, § 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist nicht begründet, §§ 935, 940 ZPO. Zutreffend hat das Landgericht im angefochtenen Beschluss einen Unterlassungsanspruch der Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin aus § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, 3, Abs. 6 PAngV ...