Urteil vom 24. Februar 2009 Az. 312 O 656/08 - LG Hamburg
Gericht:
LG Hamburg
Datum:
24. Februar 2009
Aktenzeichen:
312 O 656/08
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, in die Löschung der Internet-Domain www. s..-u...de einzuwilligen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden Schaden zu ersetzen, der dieser durch das Reservierthalten der Domain www. s..-u...de durch die Beklagte seit dem ...2008 entstanden ist und/oder zukünftig noch entstehen wird.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Einwilligung in die Löschung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 10.000,00 vorläufig vollstreckbar, wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Klage ist zulässig und begründet.

I.

Der Klägerin steht ein Anspruch auf Freigabe der Internetdomain gegen die Beklagte zu.

1. Der Klägerin steht ein Namensrecht gemäß § 12 BGB an der Bezeichnung „Stadtwerke U... GmbH“ zu, da dies ihre Firma ist. Name im Sinne des § 12 BGB ist auch die Firma. Hierzu hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1954 ausgeführt (BGHZ 14, 155):

„Jeder Kaufmann hat nach §

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