Urteil vom 5. November 2008 Az. 17 C 298/08 - AG Berlin-Mitte
Gericht:
AG Berlin-Mitte
Datum:
5. November 2008
Aktenzeichen:
17 C 298/08
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet.

Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung eines Dienstlohns nicht gemäß § 611 BGB zu.

Ein etwaiger zwischen den Parteien zustande gekommener Vertrag ist jedenfalls wirksam von der Beklagten widerrufen worden.

Zunächst ist zwar davon auszugehen, dass die Beklagte sich bei der Klägerin auf der Internetseite "nachbarschaft24.net" angemeldet hat. Zum einen hat die Klägerin jedoch trotz des Hinweises des Gerichts in der Verfügung vom 29. Juli 2008 nicht dargestellt, welche Vertragspflichten sie überhaupt schuldete. So ist eine Leistungspflicht der Klägerin nicht erkennbar, so dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts in einem auffälligen Missverhältnis zur (nicht vorhandenen) Gegenleistung stünde. Zudem verstößt ein etwaiger Vertrag so gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam. Zu irgendeiner einklagbaren Leistung ist die Klägerin nach dem Inhalt der Startseite nicht verpflichtet.

Schließlich ist die Beklagte nicht in ausreichender Weise über ihr Widerrufsrecht nach §

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet