Urteil vom 16. Juni 2010 Az. 325 O 448/09 - LG Hamburg
Gericht:
LG Hamburg
Datum:
16. Juni 2010
Aktenzeichen:
325 O 448/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

und beschließt:

Der Streitwert wird auf € 10.000,00 festgesetzt.

 
Tatbestand

Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.123people.de eine Personensuchmaschine, die öffentlich im Internet verfügbare Informationen zu Menschen, u.a. auch Fotografien, findet.

Im Rahmen des von der Beklagten betriebenen Internet-Angebotes wurde, wenn man als Nutzer die Suchmaschine der Beklagten aufrief und dort den Suchbegriff/Suchnamen "..." eingab und die Suchfunktion betätigte, im Rahmen des dann erscheinenden Suchergebnisses u.a. eine Fotografie gezeigt, auch welcher die Klägerin abgebildet ist (Anl. K 2). Diese Fotografie stammte von der Firmen-Homepage ... (Anl. K 3). Die Klägerin hatte zuvor die Einwilligung für die Veröffentlichung ihres Fotos auf der Firmenhomepage ... erklärt.

Mit Anwaltsschreiben vom 13.10.2009 (Anlage K 4) forderte die Klägerin die Beklagte auf, es zu unterlassen, Bildnisse der Klägerin ohne Zustimmung der Klägerin zu veröffentlichen/und oder zu verbreiten, und eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Die Funktion der von der Beklagten betriebenen Suchmaschine wurde daraufhin so eingestellt, dass das die Klägerin zeigende Foto im ...

 
Gründe

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