I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
und beschließt:
Der Streitwert wird auf € 10.000,00 festgesetzt.
Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.123people.de eine Personensuchmaschine, die öffentlich im Internet verfügbare Informationen zu Menschen, u.a. auch Fotografien, findet.
Im Rahmen des von der Beklagten betriebenen Internet-Angebotes wurde, wenn man als Nutzer die Suchmaschine der Beklagten aufrief und dort den Suchbegriff/Suchnamen "..." eingab und die Suchfunktion betätigte, im Rahmen des dann erscheinenden Suchergebnisses u.a. eine Fotografie gezeigt, auch welcher die Klägerin abgebildet ist (Anl. K 2). Diese Fotografie stammte von der Firmen-Homepage ... (Anl. K 3). Die Klägerin hatte zuvor die Einwilligung für die Veröffentlichung ihres Fotos auf der Firmenhomepage ... erklärt.
Mit Anwaltsschreiben vom 13.10.2009 (Anlage K 4) forderte die Klägerin die Beklagte auf, es zu unterlassen, Bildnisse der Klägerin ohne Zustimmung der Klägerin zu veröffentlichen/und oder zu verbreiten, und eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Die Funktion der von der Beklagten betriebenen Suchmaschine wurde daraufhin so eingestellt, dass das die Klägerin zeigende Foto im ...
















