Urteil vom 1. Juli 2010 Az. 239 C 281/09 - AG Charlottenburg
Gericht:
AG Charlottenburg
Datum:
1. Juli 2010
Aktenzeichen:
239 C 281/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
Tatbestand

Die Klägerin nimmt den Beklagten aus abgetretenem Recht auf Kostenerstattung für Rechtsanwaltsgebühren in Anspruch.

Die Gesellschafter der Klägerin betreiben in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Presse- und Äußerungsrecht. Der Beklagte betreibt und verantwortet die Internetseite www.buskeismus.de. Er schreibt auf dieser Internetseite über Rechtsanwälte, die im Äußerungsrecht tätig sind und beobachtet und kommentiert entsprechende Gerichtsverfahren. Unter anderem berichtete der Beklagte über den Rechtsanwalt H... J... aus H....

Unter dem 03.09.2006 veröffentlichte der Beklagte auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift "Fall Anwalt H... J..." einen Bericht über Auseinandersetzungen zwischen ihm und Rechtsanwalt J... aufgrund von Abmahnungen des Beklagten durch bzw. im Auftrag von Rechtsanwalt J... in Form eines zeitlichen Ablaufs. Auf den Inhalt des Berichts wird Bezug genommen (Anl. K 2, Bl. 18 - 21 d.A.). Unter dem 13.11.2006 ließ Rechtsanwalt J... den Beklagten durch die ...

 
Gründe

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet