Urteil vom 6. Juli 2010 Az. 10 UF 64/10 - OLG Celle
Gericht:
OLG Celle
Datum:
6. Juli 2010
Aktenzeichen:
10 UF 64/10
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
622 F 3632/09 vorher
Details
Info

Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Darlegungs und Beweislast ehebedingter Nachteile (BGH Urteil vom 24. März 2010 - XII ZR 175/08 - FamRZ 2010, 875) gelten auch, soweit der Unterhaltsverpflichtete geltend macht, tatsächlich fortwirkende Nachteile seien nicht mehr als ehebedingt anzusehen, da es der Unterhaltsberechtigten nach der Trennung möglich gewesen wäre und sie die Obliegenheit getroffen hätte, diese Nachteile zwischenzeitlich vollständig auszugleichen.

 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung der Klägerin zu 2. wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 19. Februar 2010 teilweise geändert und der Beklagte weiter verurteilt, an die Klägerin zu 2. ab 1. Juni 2010 unbefristet monatlich im voraus einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 500 € zu zahlen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden zwischen den Parteien gegeneinander aufgehoben. die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Die (im Berufungsrechtstreit verbliebenen) Parteien sind seit 20. August 2003 rechtskräftig geschiedene Eheleute. aus der im Oktober 1989 geschlossen Ehe sind die beiden Töchter J ( 1990) und L ( 1994), die erstinstanzliche Klägerin zu 1., hervorgegangen, die beide weiterhin im Haushalt der Mutter leben.

Nachdem der Beklagte, der bis einschließlich April 2009 neben dem ebenfalls nicht titulierten Kindesunterhalt für L Ehegattenunterhalt ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet