Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.161,66 € nebst Zinsen i. H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2007 und 8,00 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin macht Ansprüche wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Abi-Party-Tour" geltend.
Die Klägerin, ein wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung, ist die einzige in Deutschland bestehende Wahrnehmungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie verwaltet durch Berechtigungsverträge mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern sowie durch Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften ein weltumfassendes Repertoire. Ihr wurden zudem von den inländischen Verwertungsgesellschaften V, W, X, Y, Z sowie H Ermächtigungen zur Einziehung von Ansprüchen im eigenen Namen und für eigene Rechnung erteilt. Bezüglich der Vergütungsansprüche für die Nutzung von Urheberrechten haben diese Gesellschaften keine eigenen Tarife aufgestellt. Die Klägerin hat für die unterschiedlichen Arten von Nutzungen Tarife aufgestellt, die im Bundesanzeiger allgemein veröffentlicht und zugänglich sind.
Die Beklagte ist eine Agentur, die im ...