Urteil vom 6. Juli 2010 Az. I-20 U 8/10 - OLG Düsseldorf
Gericht:
OLG Düsseldorf
Datum:
6. Juli 2010
Aktenzeichen:
I-20 U 8/10
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 9. Dezember 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abge-ändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2009 unter Zurückweisung des Antrags auf ihren Erlass aufgeho-ben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

 
Tatbestand
 
Gründe

A)

Hinsichtlich des Sachverhalts wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.

Die Antragstellerin vertreibt in Deutschland Filme im Kino und auf Video. Sie ist unter anderem Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte für Deutschland an dem Film "I.S.". Der Film hat keine Altersfreigabe.

Die Antragsgegnerin betreibt einen sogenannten Sharehosting-Dienst. Sie ermöglicht es Nutzern, Dateien auf ihren Servern zu speichern und stellt den Nutzern einen sogenannten Download-Link zur Verfügung, über den die Datei heruntergeladen werden kann. Ein durchsuchbares Verzeichnis der auf den Servern der Antragsgegnerin gespeicherten Dateien gibt es nicht. Allerdings betreiben Dritte Webseiten, auf denen sie Nutzern der Antragsgegnerin ermöglichen, die von der Antragsgegnerin zur Verfügung gestellten Download-Links bekannt zu machen und so anderen zu ermöglichen, die gespeicherten Dateien herunterzuladen. Derartige ...

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