1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 03.03.2009 - 4 O 363/08 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert:
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung einer Entschädigung in Geld wegen der Veröffentlichung eines Fotos von ihr in einem Artikel in der von der Beklagten verlegten Zeitschrift ... .
In der Ausgabe Nr. 11/2008 vom 10.08.2008 der Zeitschrift ... wurde unter der Überschrift "'Die' Reichen - Wer sie sind - Wie sie denken - Was sie fürchten" ein Beitrag veröffentlicht, der sich u.a. damit befasste, wer als "reich" anzusehen ist und in welcher Weise man "Reiche" kategorisieren kann. In dem Artikel heißt es u.a., wer eine Million Euro auf dem Konto habe, sei in den Augen der meisten Finanzberater als vermögend anzusehen. Die finanzielle Unabhängigkeit beginne ab drei bis fünf Millionen Euro. Ab dieser Summe lasse es sich auch bei konservativer ...