1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.128,58 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2009 zu zahlen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Zahlung von insgesamt 4.128,58 €.
Die Klägerin nimmt den Beklagten wegen unerlaubten Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen der Nutzung eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 853,00 € sowie auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 3.275,58 € in Anspruch.
Die Klägerin ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte des Produkts „Brockhaus Enzyklopädie multimedial“.
Die Klägerin beauftragte die Firma L. AG mit der Feststellung, Erfassung und Speicherung der IP-Adressen nebst Timestamp von Anbietern des fraglichen Produkts bzw. Teilen hiervon in einschlägigen Internettauschbörsen. Die Firma L. AG überwachte im Auftrage der Klägerin über einen längeren Zeitraum hinweg alle einschlägigen Internettauschbörsen. Hierbei handelt es sich um so genannte Peer-to-Peer-Netzwerke. Alle Computer der Nutzer sind hierbei über eine bestimmte Software in einem eigenen Netzwerk miteinander verbunden. Um an dem Netzwerk ...