Urteil vom 28. Mai 2009 Az. 324 O 733/09 - LG Hamburg
Gericht:
LG Hamburg
Datum:
28. Mai 2009
Aktenzeichen:
324 O 733/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 40.000,- nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.1.2010 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

IV. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Und beschließt: Der Streitwert wird auf € 80.000,- festgesetzt.

 
Tatbestand

Der Kläger begehrt wegen einer Berichterstattung in der von der Beklagten verlegten Zeitung „B.Z.“ vom 17.5.2008 die Zahlung einer Geldentschädigung.

Der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung 68 Jahre alte Kläger war bis 1991 als Lehrer im Schuldienst des Landes H. tätig. Nach seinem Ausscheiden aus dem Schuldienst hält er sich bis zu sechs Monate eines Jahres in Thailand auf.

Am 17.5.2008 veröffentlichte die Beklagte in der Zeitung „B.Z.“ unter der Überschrift „Der deutsche Herr Professor Sexschwein, für den wir uns vor der Welt schämen“ ein etwa halbseitig großes Foto, das den Kläger unbekleidet mit zwei ebenfalls unbekleideten Thailändern auf einem Bett sitzend zeigt. Unter einem kleineren Porträtfoto des Klägers steht: „Das Gesicht eines Sex-Monsters: W.-R. E.“. Für den weiteren Inhalt der Berichterstattung wird auf deren Kopie gemäß Anlage K6 Bezug genommen.

Hintergrund der Berichterstattung ist ...

 
Gründe

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