Urteil vom 3. Februar 2010 Az. 7 O 1742/09 - LG Magdeburg
Gericht:
LG Magdeburg
Datum:
3. Februar 2010
Aktenzeichen:
7 O 1742/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
1 U 20/10 folgend
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1. dem Grunde nach verpflichtet ist, dem Kläger zu 1. Schadensersatz für die Verletzung der Nutzungsrechte aus der Domain "...de" zu leisten. Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1 und 2 dem Grunde nach verpflichtet sind, dem Kläger Schadensersatz für die Verletzung der Nutzungsrechte aus der Domain "...de" zu leisten.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt 2/3 der gerichtlichen Kosten sowie seiner eigenen Kosten, der Beklagte zu 1. trägt 1/3 der Gerichtskosten und 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. tragen der Beklagte zu 1. und der Kläger jeweils die Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. trägt der Kläger.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 1 kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Das Urteil ist für den Beklagten zu 1. vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1. zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Das Urteil ist für die Beklagte zu 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages ...

 
Tatbestand
 
Gründe

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