I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 7.260,36 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.12.2008 zu zahlen.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.196,43 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.12.2008 zu zahlen.
III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 38% und die Beklagte zu 62%.
V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen rechtsverletzenden Nutzungen dreier von ihm verfasster Sprachwerke in Anspruch.
Der Kläger ist ein freiberuflich arbeitender Journalist und Verfasser von Fachaufsätzen zu verschiedenen Wirtschafts- und Steuerthemen.
Die Beklagte ist ein Verlagshaus, das mehrere Wirtschaftstitel und Fachmagazine verlegt und verschiedene Themenportale zu diesen Fachzeitschriften betreibt. Die Beklagte nutzte dabei mehrfach aufgrund entsprechender Rechtseinräumungen Fachaufsätze des Klägers in ihren Printmedien. So gestattete der Kläger der Beklagten den Abdruck des Fachaufsatzes ...