Beschluss vom 23. August 2010 Az. 1 OLG Ausl 77/10 - OLG Nürnberg
Gericht:
OLG Nürnberg
Datum:
23. August 2010
Aktenzeichen:
1 OLG Ausl 77/10
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

Ein zulässiges Auslieferungsersuchen zum Zwecke der Strafvollstreckung setzt die Vorlage eines vollstreckbaren Erkenntnisses voraus.

Mit Entfallen der Vollstreckbarkeit eines Abwesenheitsurteils durch Antrag auf Neuverhandlung nach dem Recht des ersuchenden Staates (hier Kontumazialurteil des Kriminalgerichts des Kantons Luzern/Schweiz) entfallen auch die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk) vom 13.12.1957 und dem 2. Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen vom 17.03.1978 (2. ZP-EuAlÜbk).

Einsender: die Mitglieder des 1. Strafsenats

 
Text
 
Tenor

1. Die Auslieferung der Verfolgten S... V... in die Schweiz zur Strafvollstreckung wegen der mit Urteil des Kriminalgerichts des Kantons Luzern vom 22.11.2002, Gz. 01.02.58, erfolgten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist unzulässig.

2. Der Auslieferungshaftbefehl vom 10. Mai 2010 in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 17. Juni 2010 wird aufgehoben.

3. Die Kosten des Auslieferungsverfahrens und die notwendigen Auslagen des Verfolgten in diesem Verfahren fallen der Staatskasse zur Last.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Der Vefolgte S... V... wurde am 3.5.2010 aufgrund der SIS-Ausschreibung der Schweizer Behörden SIDN H000000034449100001 festgehalten, der Senat hat mit Beschluss vom 10.5.2010 die vorläufige Auslieferungshaft und mit weiterem Beschluss vom 17.6.2010 deren Fortdauer ...

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