Urteil vom 15. Dezember 2004 Az. L 2 KR 27/01 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
15. Dezember 2004
Aktenzeichen:
L 2 KR 27/01
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Zur Frage der Ermittlung der Schwerpflegebedürftigkeit eines Säuglings unter Geltung des § 53 SGB V

 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 19.09.2001 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der 1993 geborenen Klägerin Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit nach § 53 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) alter Fassung bis zum Inkrafttreten des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) zustehen.

Die Klägerin leidet seit ihrer Geburt an einem Down-Syndrom sowie an einem Herzfehler (Ventrikelseptumdefekt). Sie beantragte am 31.10.1994 bei der Beklagten, bei der sie familienversichert war, Leistungen aufgrund Schwerpflegebedürftigkeit nach § 53 SGB V a.F. Nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vom 08.05.1995 durch die Ärztin S.K. nach den Kriterien des SGB XI wurde im Vergleich zu einem gesunden Kind gleichen Alters ein Mehrbedarf an Pflegebedürftigkeit von 25 Minuten pro Tag festgestellt.

Aufgrund dieses Gutachtens lehnte die Beklagte durch Bescheid vom 18.07.1995 Pflegeleistungen nach den ...

 
Gründe

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