Urteil vom 14. März 2005 Az. 1 K 30/02 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
14. März 2005
Aktenzeichen:
1 K 30/02
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Finanzgericht des Saarlandes

Der "Völklinger Kreis" ist in erster Linie eine Interessenverband, der sich um die "Gleichbehandlung und Gleichstellung (Homosexuellen) in vielen Bereichen" der Gesellschaft bemüht. Dabei geht es zwar auch um die Herstellung beruflicher Gleichstellung. Indessen erschöpft sich der Zweck des Völklinger Kreis hierin nicht. Demzufolge handelt es sich bei dem "Völklinger Kreis" nicht um einen Berufsverband.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

Der Kläger bezog vom Beginn des Streitjahres 1998 bis zum 30.Juni 1999 als Bankett-Direktor in einem Hotelbetrieb in der Nähe von F. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In diesem Zeitraum wohnte er in der Nähe von K. Zum 1. Juli 1999 wechselte der Kläger sowohl seine Arbeitsstelle als auch seinen Wohnort. Er arbeitete seither in derselben Funktion in einem Hotel in W. Eine Wohnung bezog er in Fr.

In den Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1998 und 1999 machte der Kläger u.a. folgende Aufwendungen (Beträge in DM) geltend:

                                                                  1998                             1999

Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte           28.000                           17.938

Beitrag Völklinger ...

 
Gründe

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet