Beschluss vom 22. März 2005 Az. 2 V 354/04 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
22. März 2005
Aktenzeichen:
2 V 354/04
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

Die Nichtabführung von innerhalb der letzten drei Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH fällig gewordener Lohnsteuer stellt keine Pflichtverletzung dar, die für den Steuerausfall kausal ist, wenn die Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfüllt sind und der Insolvenzverwalter daher die fristgerechte Zahlung der angemeldeten Lohnsteuer hätte anfechten können. In diesem Fall führt das Verhalten des Geschäftsführers der GmbH nicht zu einer Haftung nach § 69 AO (Anschluss an FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004, 1 V 49/03, EFG 2005, 2; und FG des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2004 2 V 385/04).

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten über die Aussetzung der Vollziehung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids, den der Antragsgegner gegenüber dem Antragsteller erlassen hat.

Der Antragsteller war Gesellschafter und seit November 1999 alleiniger Geschäftsführer der P-GmbH (im folgenden: GmbH), die im Dezember 1963 gegründet worden war. Aufgrund des Antrags der GmbH vom 17. August 2000 hat das Amtsgericht S. durch Beschluss vom 5. Oktober 2000 59 IN 155/00 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Nachdem die GmbH die von ihr für die Zeiträume März bis Juni 2000 angemeldeten Lohnsteuern und Folgeabgaben nicht an den Antragsgegner abgeführt hatte, erließ der Antragsgegner gegenüber dem Antragsteller am 19. September 2001 einen entsprechenden Haftungsbescheid in Höhe von ...

 
Gründe

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