Urteil vom 16. März 2005 Az. L 2 U 142/02 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
16. März 2005
Aktenzeichen:
L 2 U 142/02
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Im Rücknahmeverfahren nch § 44 SGB 10 ist eine erneute Sachprüfung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des § 51 VwVfG vorliegen, der als lückenfüllende Maßstabsnorm anzuwenden ist (Anschluss an BSG, Urteil vom 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R; entgegen BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R )

 
Text
 
Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 06.08.2002 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, ihren Ablehnungsbescheid vom 11.04.1995 zurückzunehmen und dem Kläger Verletztenrente wegen seines Unfalls vom 24.01.1994 zu gewähren.

Der 1963 geborene Kläger erlitt am 24.01.1994 einen Unfall, als er versuchte, auf einer Baustelle in B. die Mischwelle einer Mörtelspritzmaschine, die unter Strom stand, herauszureißen, um sie zu reinigen. Seitdem leidet er an einer hypoxischen Hirnschädigung.

Nach Beiziehung der Akten der Staatsanwaltschaft B. lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 11.04.1995 es ab, den Kläger auf Grund des Ereignisses vom 24.01.1994 zu entschädigen. Zur Begründung wurde ausgeführt, zum Zeitpunkt des Geschehens habe sich der Kläger nach Aussage seiner Arbeitskollegen unter alkoholischer Beeinflussung befunden. Er habe von morgens ca. 6.00 Uhr bis zum Unfallzeitpunkt ca. 10 Flaschen bzw. Dosen Bier getrunken. Dies sei auch durch ...

 
Gründe

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