Beschluss vom 19. Juli 2002 Az. 3 Y 12/02 - OVG des Saarlandes
Gericht:
OVG des Saarlandes
Datum:
19. Juli 2002
Aktenzeichen:
3 Y 12/02
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.12.2001 - 1 K 125/99 - wird zurückgewiesen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Beschwerde, mit der die Klägerin eine Aufhebung der Gerichtskostenfestsetzung für das Klageverfahren 1 K 125/99 erreichen möchte, bleibt erfolglos. Das Verwaltungsgericht hat in der mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung über die Erinnerung der Klägerin gegen den Kostenansatz zutreffend ausgeführt, daß dieser der Gesetzeslage entspricht und die mit Blick auf die Gebührenfreiheit sozialgerichtlicher Verfahren aus Art. 3 GG erhobenen Einwände der Klägerin nicht durchgreifen. Auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts wird zur Vermeidung einer Wiederholung Bezug genommen und zu dem Beschwerdevorbringen nur ergänzend auf folgendeshingewiesen. Das Gericht ist an die für das verwaltungsgerichtliche Verfahren nach Maßgabe des Gerichtskostengesetzes vorgeschriebene Kostenerhebung, die für alle Verfahren vor den Verwaltungsgerichten mit Ausnahme der in § 188 VwGO abschließend aufgeführten Sachgebiete gilt, gebunden und kann nicht eigenmächtig hiervon einzelne Sachgebiete oder Fälle ausnehmen. Daß der Gesetzgeber nur für die in §

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet