Bei Übergabe von Bargeld an Dritte im Ausland (Ghana) reichen Empfängerbescheinigungen ohne Ort und Datum der Ausstellung jedenfalls dann nicht als Nachweis der Geldübergabe aus, wenn ein unklarer oder widersprüchlicher Vortrag zu diesem Sachverhalt Zweifel am Beweiswert der Bescheinigungen verstärkt und dem Stpfl. ohne Weiteres die Vorlage objektivierter Nachweise (z.B. Transferunterlagen bei einem Bundesligaspieler) möglich wäre.
Der Kläger ist ghanaischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland. Er erzielte im Streitjahr 1996 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Im Jahre 2000 wurde dem beklagten Finanzamt mittels einer Kontrollmitteilung bekannt, dass der Kläger von dem damaligen 2.Bundesliga-Fußballverein SV X zwei Zahlungen über insgesamt 56.000 DM (ESt 96) erhalten hatte, ohne diese steuerlich zu deklarieren. Der Beklagte erließ daraufhin am 27. Juni 2000 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, der den Betrag von 56.000 DM als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erfasste.
Hiergegen legte der Kläger Einspruch ein (Rbh, 2). Eine im Verlauf des Einspruchsverfahrens eingereichte "Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG" wies einen Verlust von 8.065,26 DM aus (Rbh, 21). Am 17. Juli 2001 erließ der Beklagte eine Einspruchsentscheidung, die unter Abweisung des Einspruchs im Übrigen die Einkommensteuer auf 11.485 DM ...