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Urteil vom 25. Juli 2003 Az. 1 K 168/02 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
25. Juli 2003
Aktenzeichen:
1 K 168/02
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Entscheidend dafür, dass die Begünstigungen des EigZulG für Miteigentümer-Eheleute ab dem Veranlagungszeitraum wegfallen, für den sie infolge dauernden Getrenntlebens nicht mehr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, ist allein die Tatsache, nicht die Ursache des Getrenntlebens, weil das EigZulG im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 GG nur intakte Ehen begünstigen will und der deshalb für getrennt lebende Ehegatten eintretende Objektverbrauch kraft § 15 Abs. 1 Satz 2 EigZulG auch dann nicht über eine Billigkeitsregelung nach § 163 AO korrigiert werden kann, wenn ein Ehegatte wegen Gewalt in der Ehe getrennt lebt.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin für ihr 1999 erworbenes und seit September dieses Jahres eigengenutztes H-er Einfamilien(fertig)haus (Bl. 6 Rs., 9 f. Rb) die Eigenheimzulage zusteht.

Die Klägerin ist die geschiedene Ehefrau des im April 2001 verstorbenen E. K. R, welcher der Vater ihrer beiden Söhne ist (Bl. 4, 27, 8). Die Eheleute errichteten 1978 in L ein im hälftigen Miteigentum der Ehegatten stehendes Einfamilienhaus, für das sie die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen haben (Bl. 4, 8). Später entfremdeten sich die Eheleute, wobei die Klägerin ab Mai 1995 freundschaftliche Beziehungen zu einem anderen ...

 
Gründe

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