Urteil vom 29. Januar 2004 Az. L 1 RA 22/00 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
29. Januar 2004
Aktenzeichen:
L 1 RA 22/00
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Zur Frage ob eine Klubleiterin, bzw. künstlerische Leiterin in einem VEB bzw. Kombinat Angehörige der pädagogischen oder künstlerischen Intelligenz in der ehemaligen DDR war und ihr diese Zeiten als Zusatzversorgungszeiten rentenrechtlich anerkannt werden können.

 
Text
 
Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 19.06.2000 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Die Klägerin, die von der Beklagten eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, begehrt wegen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der ehemaligen DDR zum einen die Anerkennung von Zeiten im Zusatzversorgungssystem für "Angehörige der künstlerischen bzw. pädagogischen Intelligenz" und zum anderen die Anpassung der der Rentenberechnung zu Grunde gelegten Arbeitsentgelte an das Niveau der alten Bundesländer.

Die Klägerin wurde im Jahre 1948 in der ehemaligen DDR geboren. Von 1968 bis 1969 arbeitete sie als Sekretärin des Stadtrates für Kultur in C., von 1970 bis 1973 als Referentin für Veranstaltungswesen in C. Nach einem berufsbegleitenden Fernstudium von 1971 bis 1975 erreichte sie am 10.07.1975 den Abschluss als staatlich geprüfte Klubleiterin. Von April 1973 bis 1975 war sie zunächst für fünf Monate als Erzieherin im Internat der Kinder- und Jugendsportschule des Bezirkes C. und anschließend an der 13. Oberschule in C. tätig. Von Juli 1975 ...

 
Gründe

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet