Beschluss vom 20. Oktober 2003 Az. 1 V 298/03 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
20. Oktober 2003
Aktenzeichen:
1 V 298/03
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

Wird für die Organgesellschaft ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, so endet die Organschaft, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Organträger hierdurch seinen maßgeblichen Einfluss auf die Organgesellschaft verliert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter in der Lage ist, Entscheidungen gegen den Willen des Organträgers zu treffen.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand
 
Gründe

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