Urteil vom 17. März 2004 Az. 1 K 215/00 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
17. März 2004
Aktenzeichen:
1 K 215/00
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

1. Eine unentgeltliche Grundstücksübertragung führt auch dann nicht zu einem begünstigten entgeltlichen Anschaffungsvorgang, wenn der Erwerber früher erhebliche Bauaufwendungen für das Grundstücksgebäude getätigt hat.

2. Soweit der Erwerber durch die Bauaufwendungen eine ihm zur unentgeltlichen Selbstnutzung überlassene neue Wohnung geschaffen hat, kann er jedoch schon vor der Grundstücksübertragung begünstigter wirtschaftlicher Eigentümer der von ihm hergestellten Wohnung geworden sein.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

Der am 20. Oktober 1965 geborene und seit 1996 verheiratete Kläger ist Elektroinstallateur (Bl. 2, 7 ESt). Durch notarielle Urkunde vom31. März 1995 erwarb er im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge mit Zustimmung seiner beiden Geschwister (Bl. 5a ESt) von seiner damals 68-jährigen Mutter das Hausgrundstück E-weg 2 in M, das er bis dahin unentgeltlich mitbewohnt hatte (Bl. 1 ff. Rb = 29 ff. FG; 72-78 FG). Der Wert des Anwesens beträgt nach der Urkunde "etwa 100.000,-- DM" (Bl. 3 Rs. ESt, 32 FG). Im Haus befinden sich im Erdgeschoss ein vermietetes Ladenlokal und die Garage des Klägers, im ersten Obergeschoss, neben weiteren Wohnräumen, eine Dreizimmerwohnung und im ausgebauten Dachgeschoss nochmals eine abgeschlossene Wohnung (Bl. 45, 47-52 FG). An der Dreizimmerwohnung des Obergeschosses wurde der Mutter des Klägers in der Übertragungsurkunde ein lebenslanges dingliches Wohnrecht sowie ein Mitbenutzungsrecht aller Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses ...

 
Gründe

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