Urteil vom 17. März 2004 Az. 1 K 157/02 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
17. März 2004
Aktenzeichen:
1 K 157/02
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Wird die Festsetzung einer Eigenheimzulage nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufgehoben, weil der Wohnungserwerber dem elterlichen Wohnungs-veräußerer in dessen Besteuerungsverfahren bestätigt, dass dieser die erworbene Wohnung aus eigenem Recht bewohnt, so bleibt es bei der vollumfänglichen Aufhebung der Eigenheimzulage, wenn sich während des Einspruchsverfahrens des Wohnungserwerbers die Wahrheitswidrigkeit dieser Bestätigung herausstellt und das Finanzamt nunmehr statt der Selbstbewohnung durch den Erwerber erstmals die Entgeltlichkeit des Wohnungserwerbs überprüft und zu Recht verneint.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

Der Kläger, der von seinem Vater vertreten wird, ist seit dem 1. Juli 1999 als Bankkaufmann in Luxemburg tätig und hat sich hierwegen zur Verkürzung seiner arbeitstäglichen Fahrzeit eine Zweitwohnung in Sirzenich genommen (ESt Kl.). Er streitet um die Eigenheimzulage für eine von seinen Eltern erworbene Eigentumswohnung, die in dem von diesen errichteten Eigentumswohnanwesen X-Straße 2, S, liegt. Das Anwesen besteht aus einer Unter-, Erd- und Obergeschosswohnung sowie aus einem Dachstudio, das seit dem 1. September 1999 fremdvermietet ist (Bl. 9 ff. Hefter Rb-Verfahren zur ESt 1995-1999 in ESt Harald L - künftig: Rb Eltern -). Die Herstellungskosten des Hauses waren mit 750.000 DM projektiert und beliefen sich alsdann auf 1.282.540 DM (Bl. 13 Eigenheimzulage A; 23 Rb Eltern).

Unter Vorlage des notariellen Grundstückskaufvertrages vom 28. Juni 1999 (Bl. 27 ff.; ...

 
Gründe

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet