Urteil vom 28. Mai 2004 Az. L 8 AL 36/03 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
28. Mai 2004
Aktenzeichen:
L 8 AL 36/03
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Ist die Nachfrist für die Stellung des Insolvenzgeld-Antrages versäumt worden, hat sich der Arbeitnehmer ein Verschulden des von ihm mit der Beitreibung rückständiger Lohnforderungen beauftragten Rechtsanwaltes uU auch dann zurechnen zu lassen, wenn dieser nicht ausdrücklich mit der Stellung eines Insolvenzgeld-Antrages beauftragt worden war.

 
Text
 
Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 28.05.2002 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

ie Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger die Antragsfrist für die Bewilligung von Insolvenzgeld versäumt hat.

Der 1973 geborene Kläger war bei der Firma E. in M. beschäftigt, die als Einzelfirma von A. betrieben wurde. Mit Schreiben vom 19.08.1999 kündigte der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich zum nächst möglichen Termin, weil der Kläger laut einem Schreiben des Arbeitgebers vom 17.08.1999 gemeint habe, die Arbeit nicht wieder aufzunehmen. Gegen diese Kündigung erhob der Kläger am 26.08.1999 Klage vor dem Arbeitsgericht N. Da sich der Arbeitgeber zu der Klage nicht einließ und in dem Termin zur mündlichen Verhandlung am 20.09.1999 nicht erschien, stellte das Arbeitsgericht mit Versäumnisurteil vom 20.09.1999 fest, dass die fristlose bzw. ordentliche Kündigung vom 19.08.1999 rechtsunwirksam sei und das Arbeitsverhältnis ...

 
Gründe

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