Beschluss vom 20. Juli 2004 Az. 1 V 116/04 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
20. Juli 2004
Aktenzeichen:
1 V 116/04
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

Finden sich auf dem Geschäftskonto eines Rechtsanwaltes, der keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen führt, Einlagenzahlungen in beträchtlicher Höhe, über der er keine Erklärungen geben kann oder will, so ist es jedenfalls nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt den Umsätzen des Steuerpflichtigen Beträge in Höhe der Hälfte der Einlagen zurechnet.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

I. Der 1954 geborene Antragsteller erzielt seit geraumer Zeit als Rechtsanwalt aus seiner in X betriebenen Praxis Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Seine Ehefrau ist als Arbeitnehmerin beim Y (Z) beschäftigt; sie ist mit zweitem Wohnsitz in Z gemeldet.

Die Steuererklärungen des Antragstellers, die der Antragsgegner seinen Veranlagungen zu Grunde gelegt hat, wiesen u.a. folgende Daten aus:                                                                    *11 Umsatz                          Gewinn/Verlust

1998                            151.284                         17.204

1999                            138.383                             -185

2000                            136.905                           9.859

Der Antragsgegner ließ im August und November 2002 beim Antragsteller eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung und ...

 
Gründe

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