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Beschluss vom 20. Juli 2004 Az. 1 V 131/04 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
20. Juli 2004
Aktenzeichen:
1 V 131/04
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

Im Falle der Personalunion zwischen den Geschäftsführungen des Organträgers und der Organgesellschaft ist eine organisatorische Eingliederung auch dann anzunehmen, wenn der Geschäftsführer des Organträgers die Geschäftsführung in der Organgesellschaft durch einen Bevollmächtigten ausüben lässt.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

I. Der Antragsteller ist 1977 gegründet und ins Vereinsregister eingetragen worden. In den Streitjahren wurde der Antragsteller von folgenden Vorstandsmitgliedern vertreten:

Ø    allein vertretungsberechtigter Vorstandssprecher: Herr (O)

Ø    jeweils zu zweit vertretungsberechtigt: Frau L , Frau S und Herr U (L, S und U)

Der Antragsteller war in den Streitjahren zu 100 % am Stammkapital der X GmbH beteiligt. Alleiniger Geschäftsführer der X GmbH war gemäß Handelsregistereintrag bis zum 4. April 1997 O. Ab diesem Zeitpunkt war U alleiniger Geschäftsführer der X GmbH.

Im Anschluss an eine Betriebsprüfung vertrat der Antragsgegner die Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften) beim Antragsteller in den Streitjahren nicht vorliegen würden (Tz. 14 des Prüfungsberichts vom 3. September 2002). Zudem ging er von einer gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen dem Antragsteller und der X GmbH aus (Tz. 58 des ...

 
Gründe

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