Beschluss vom 18. Juni 2004 Az. 1 Q 1/04 - OVG des Saarlandes
Gericht:
OVG des Saarlandes
Datum:
18. Juni 2004
Aktenzeichen:
1 Q 1/04
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

Ergeben sich auf Grund eines ärztlichen Gutachtens Hinweise auf das Vorliegen von Alkoholmissbrauch, so kann die Behörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen.

 
Text
 
Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund mündlicher Verhandlung vom 18. November 2003 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 231/02 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 4.000,- Euro festgesetzt.

 
Tatbestand
 
Gründe

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das im Tenor genannte Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, durch das die auf Aufhebung des Bescheides des Beklagten vom 2.5.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Stadtrechtsausschusses vom 18.10.2002 gerichtete Klage abgewiesen wurde, bleibt ohne Erfolg. Durch die angegriffenen Verwaltungsentscheidungen wurde der Klägerin die Fahrerlaubnis entzogen.

Das den Prüfungsumfang im Zulassungsverfahren begrenzende Vorbringen im Schriftsatz vom 2.1.2004 gibt keine Veranlassung, das genannte Urteil einer Überprüfung in einem Berufungsverfahren zuzuführen.

Die Klägerin macht - ohne Benennung der gesetzlich vorgegebenen Zulassungsgründe (§ 124 Abs. 2 VwGO) - geltend:

"Das Gutachten des Dr. Z. ist fehlerhaft. Zur Begründung ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet