Beschluss vom 1. August 2005 Az. 1 Q 2/05 - OVG des Saarlandes
Gericht:
OVG des Saarlandes
Datum:
1. August 2005
Aktenzeichen:
1 Q 2/05
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

1. Im Rahmen der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug der Klasse 3 alten Rechts sind - mit Ausnahme der Ablegung einer erneuten Führerscheinprüfung - die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung zu prüfen.

2. Bei Klagen betreffend die Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Klassen bemisst sich der Streitwert auf der Grundlage des Streitwertkatalogs nach dem empfohlenen Wert für die höchste Klasse.

 
Text
 
Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14. Dezember 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 195/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes im Anhang zu dem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14. Dezember 2004 ergangenen Urteil - 3 K 195/04 - auch für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
Tatbestand
 
Gründe

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das im Tenor genannte Urteil bleibt ohne Erfolg.

Mit diesem Urteil wurde die Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse C 1 E abgewiesen. Das Urteil wurde unter Bezugnahme auf die ablehnenden Verwaltungsentscheidungen, Bescheid des Beklagten vom 6.1.2004 sowie Widerspruchsbescheid vom 13.7.2004, damit begründet, dass der Kläger die für die ...

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