Urteil vom 7. Dezember 2004 Az. 1 K 312/00 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
7. Dezember 2004
Aktenzeichen:
1 K 312/00
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG enthält keine Regelung zu der Frage, ob eine private PKW-Nutzung stattfindet oder nicht. Die Vorschrift regelt nur, mit welchem Wert die private PKW-Nutzung anzusetzen ist. Ob eine private PKW-Nutzung vorliegt, ist nach allgemeinen Grundsätzen festzustellen.

Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung kann im Einzelfall nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon auszugehen sein, dass betriebliche PKW auch privat genutzt werden, und zwar auch dann, wenn die private Nutzung arbeitsvertraglich untersagt ist, das Verbot aber weder durch die Führung von Fahrtenbüchern noch ansonsten vom Arbeitgeber überwacht wird.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

Die Klägerin, eine 1993 gegründete GmbH, betreibt ein Unternehmen, das die Vermittlung von Grundstücken und Darlehn sowie alle Tätigkeiten nach § 34 c HGB zum Gegenstand hat. Ihr alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Kaufmann M S (künftig: S). Streitig ist die private Nutzung des betrieblichen KFZ durch S.

Zwischen der Klägerin und S wurde am 19. Dezember 1993 ein Anstellungsvertrag geschlossen, dessen § 4 Abs. 1 lautet (Dok):

"Die X stellt dem Geschäftsführer für die Dauer des Dienstverhältnisses einen Dienstwagen zur Verfügung, den er auch zu Privatzwecken benutzen darf. Die Kosten, die durch die private Nutzung entstehen, werden dadurch abgegolten, dass seinem monatlichen Bruttogehalt ein Betrag von 1 % des ...

 
Gründe

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