Urteil vom 7. Dezember 2004 Az. 1 K 152/04 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
7. Dezember 2004
Aktenzeichen:
1 K 152/04
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Eine Begünstigung pauschal ausgezahlter Zulagen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit kommt nur in Betracht, wenn die Pauschalen bis spätestens zum Jahresabschluss bei Abschluss des Lohnkontos an Hand der tatsächlich geleisteten begünstigten Arbeitszeiten abgerechnet werden. Geschieht dies nicht, dann sind die Zulagezahlungen in vollem Umfang nicht begünstigt.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

Die Kläger sind Eheleute. Sie werden beim Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und erzielen als Geschäftsführer der "R D GmbH" - GmbH - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger hat 1990die gesamten Stammanteile der GmbH erworben (Bl. 57 f. Dok.). In der Folgezeit haben der Kläger Stammanteile i.H.v. insgesamt 37.500 DM und die Klägerin i.H.v. 12.500 DM gehalten (Bl. 71 Dok.).

In den Streitjahren sind an die Kläger von der GmbH monatlich neben dem Grundlohn pauschale Zahlungen als Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3 b EStG in folgender Höhe geleistet worden:

Kläger                               Klägerin                             

1995                 28.178 DM                      1.604 ...

 
Gründe

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