Urteil vom 18. Januar 2005 Az. L 5 SB 28/04 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
18. Januar 2005
Aktenzeichen:
L 5 SB 28/04
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Um die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit beurteilen zu können, muss aus ärztlicher Gesamtschau beachtet werden, dass die Funktionsbeeinträchtigungen zueinander unterschiedlich sein können.

 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung des Beklagten werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 17. Mai 2004 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Neufeststellungsverfahren darüber, ob beim Kläger nach den Vorschriften des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, (SGB IX), ein GdB von 50 statt bislang 40 festzustellen ist.

Der 1956 geborene Kläger beantragte erstmals am 26. Mai 1990 die Anerkennung einer Behinderung. Mit Bescheid vom 23. Oktober 1990 stellte der Beklagte einen GdB von 30 bei folgenden Behinderungsleiden fest:

Lendenwirbelsäulen(LWS)-Syndrom, Bandscheibenschaden, Ellenbogengelenksarthrose und Ellenbogengelenkspseudarthrose links.

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass eine äußerlich erkennbare dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt. Ein Neufeststellungsantrag wegen Verschlimmerung vom 06. März 1993 wurde mit Bescheid vom 07. Juli 1993 zurückgewiesen.

Vorliegendem Rechtsstreit liegt ein Antrag auf Neufeststellung wegen Verschlimmerung vom 31. Januar 2001 zugrunde. Der Beklagte zog dazu ...

 
Gründe

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