Urteil vom 30. März 2004 Az. L 5 V 1/01 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
30. März 2004
Aktenzeichen:
L 5 V 1/01
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Ein ausdrücklich auf die Gewährung von Versorgungskrankengeld gestellter Antrag eines Beschädigten ist nicht als Antrag auf Zuerkennung einer höheren Rente und auf Gewährung einkommensabhängiger Leistungen auszulegen. Allein die Mitteilung von der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit läßt keine Beratungspflicht des Versorgungsträgers ("Spontanberatung") dahingehend entstehen, daß der Beschädigte einen Antrag auf einkommensabhängige Leistungen stellen möge.

 
Text
 
Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 08. Januar 2001 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Der Kläger begehrt höhere Versorgungsbezüge für einen zurückliegenden Zeitraum.

Der im Jahre 1954 geborene Kläger hatte nach dem Besuch der Volksschule und der Kreisgewerbeschule erfolgreich eine Ausbildung zum Starkstromelektriker durchlaufen; in diesem Beruf war er bis Ende 1974 bei den S.-Bergwerken AG beschäftigt. Eine sich anschließende Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker hatte er abgebrochen. In der Zeit vom 01. April 1977 bis zum 31. März 1981 leistete er Wehrdienst in der Bundeswehr als Soldat auf Zeit, zuletzt als Stabsunteroffizier. Das Wehrbereichsgebührnisamt V, S., gewährte ihm mit Bescheid vom 04. März 1981 wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) den Ausgleich ab dem 01. Dezember 1979 bis zur Beendigung des ...

 
Gründe

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