Beschluss vom 1. Dezember 2005 Az. 1 V 290/05 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
1. Dezember 2005
Aktenzeichen:
1 V 290/05
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

Fährt ein Arbeitnehmer von seiner Wohnung, in der er eine Arbeitsstätte unterhält, an vier Tagen in der Woche zu einer anderen Arbeitsstätte, so ist für diese Fahrten lediglich die Entfernungspauschale anzusetzen.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

I. Die Antragstellerin erzielte in den Streitjahren 2002 bis 2004 (hier bis 30. September 2004) als Software-Entwicklerin bei der Firma D in K Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seit 1. Oktober 2004 ist die Antragstellerin selbständig tätig. Die von derAntragstellerin beim Antragsgegner eingereichten Einkommensteuererklärungen enthielten keine Angaben zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, so dass der Antragsgegner die Veranlagungen erklärungsgemäß unter Ansatz des Arbeitnehmer-Pauschbetrages durchführte.

Bei D wurde im Jahr 2005 eine Lohnsteuer-Außenprüfung durchgeführt, in deren Rahmen ermittelt wurde, dass D der Antragstellerin in den Streitjahren Reisekosten i.H. von 23.903,10 Euro (2002), 21.257,80 Euro (2003) und 10.413 Euro (2004) steuerfrei ausbezahlt hatte. Nach den Feststellungen des Prüfers war die Antragstellerin während ihrer Anstellung bis zum 30. Juni 2004 im Auftrag von D bei der Firma X-Walldorf eingesetzt. Ausweislich ihrer bei D eingereichten Reisekostenabrechnungen (Ap, Bl. 12 ff.) hielt sich die Antragstellerin an durchschnittlich vier Tagen pro Woche in Walldorf auf. Nach eigenen Angaben (Rbh, Bl. 10) übte die Antragstellerin in der verbleibenden Arbeitszeit von ...

 
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