Urteil vom 14. Oktober 2005 Az. L 7 RJ 98/03 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
14. Oktober 2005
Aktenzeichen:
L 7 RJ 98/03
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Arbeitsbescheinigungen aus Rumänien ( Adeverintas ) sind auch dann, wenn sie auf der Grundlage von Lohnlisten erstellt worden sind, grundsätzlich nicht geeignet, den Vollbeweis für die ununterbrochene Zurücklegung von Versicherungszeiten zu erbringen.

 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 28.01.1999 abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen, als die Zeiten vom 05.08.1972 bis 30.09.1977 und vom 01.07.1978 bis 22.11.1984 hiervon betroffen sind.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die volle Anerkennung von in Rumänien zurückgelegten Versicherungszeiten.

Der 1954 geborene Kläger stammt aus Rumänien und lebt seit dem 19.12.1984 in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist Inhaber des Ausweises für Vertriebene und Flüchtlinge „A".

Zu einem am 11.06.1985 gestellten Antrag auf Kontenklärung reichte er eine Bescheinigung der Betriebsleitung ein, wonach er in der Zeit vom 05.08.1972 bis 22.10.1984 bei der Station für die Mechanisierung der Landwirtschaft in S.B.A. (S.M.A.) als landwirtschaftlicher Mechaniker, Werkstattmechaniker, Drehermechaniker und Dreher beschäftigt gewesen war. Weiter gab er an, dass er vom 01.10.1977 bis 28.06.1978 bei der rumänischen Wehrmacht gedient habe.

Mit Bescheid vom 23.04.1987 stellte die Beklagte den Versicherungsverlauf des Klägers fest, ...

 
Gründe

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