Urteil vom 10. Februar 2006 Az. L 7 RJ 64/04 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
10. Februar 2006
Aktenzeichen:
L 7 RJ 64/04
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Liegt bei der/dem Versicherten nur noch eine Leistungsfähigkeit von mehr als 3 bis unter 6 Stunden vor, ist auch nach dem 31.12.2000 die konkrete Arbeitsmarktsituation zu berücksichtigen, so dass die teilweise Erwerbsminderung, wenn der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen ist, in eine volle Erwerbsminderung durchschlägt. Die hierzu vom Großen Senat des BSG entwickelten Grundsätze ( vgl BSGE 43, 75) sind nach wie vor mit der Ausnahme anzuwenden, dass dies gem § 43 III SGB VI nicht für Versicherte gilt, die noch mindestens 6 Stunden erwerbstätig sein können.

 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 03.06.2004 sowie der Bescheid der Beklagten vom 10.04.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.12.2003 aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit unter Zugrundelegung eines Leistungsfalles vom 21.12.2002 unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren.

Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Die 1950 geborene Klägerin absolvierte nach Abschluss der Hauptschule eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau. Zuletzt arbeitete sie seit vielen Jahren als Reinigungskraft in der OP-Reinigung.

Vom 20.10.2002 bis 20.11.2002 befand sich die ...

 
Gründe

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